Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand
Der Klient/Die Klientin beauftragt den Berater, ihn/sie in Finanzangelegenheiten beratend und/oder vermittelnd zu unterstützen. Diese Unterstützung kann durch
a. eine Beratung ohne Vermittlung von Finanzprodukten oder
b. eine Beratung und Vermittlung oder
c. eine Vermittlung ohne Beratung gewährleistet werden. (Gewünschtes bitte ankreuzen).

Folgende Finanzdienstleistungen können auf Wunsch der Kunden erbracht werden:
Vermögensverwaltung und Anlageentscheidungen
Immobilienfinanzierung
Lebens-/Rentenversicherung
Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit

Die Beratung erfolgt durch das Zusammenstellen und Vorhalten von öffentlich zugänglichen Informationen sowie subjektiven Einschätzungen dieser Informationen durch den Berater, die der Klient/die Klientin nach Belieben im Rahmen der Kapazitäten des Beraters bei diesem abrufen kann. Der Abruf erfolgt für die Dauer des bestehenden Beratungsverhältnisses einseitig durch den Klienten/die Klientin, entweder in persönlicher oder telekommunikativer Form.

Ein Anspruch des Klienten/der Klientin auf eine durch den Berater initiierte Beratung besteht nicht, auch nicht für den Fall von wesentlichen Änderungen der vorgehaltenen Informationen oder subjektiven Einschätzungen. Dies gilt auch, soweit der Berater entgegen dieser Klausel die Beratung in der Vergangenheit initiiert hat.

Die Beratung ist auf das reine Zusammenstellen und Vorhalten von Informationen sowie deren subjektive Einschätzung durch den Berater beschränkt. Entscheidungen werden allein durch den Klienten/die Klientin getroffen. Im Falle der Honorarberatung werden diese Entscheidungen von dem Klienten/der Klientin selbst auf eigene Rechnung ausgeführt. Eine Beratung bezüglich der am Markt angebotenen Konditionen findet nicht statt. Der Berater nimmt in diesem Fall keinerlei Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen i.S.d. WpHG (Wertpapierhandelsgesetzes) vor, insbesondere nimmt er keine Aufträge des Klienten/der Klientin entgegen und führt solche weder aus, noch leitet er solche an Dritte weiter.

Der Ablauf der Beratung wird in geeigneter Form in einem oder mehreren Protokollen dokumentiert und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet.

§ 2 Haftung
Der Berater bietet eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Er haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für die Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet der Berater auch bei leichter Fahrlässigkeit. Haftet der Berater, ist die Haftung stets auf den für den Berater vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter ist stets die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 3 Vergütung
Der Berater erhält für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese erfolgt je nach der vom Klienten/der Klientin gewählten Dienstleistung im Falle § 1 a. in Form eines Honorars , in den Fällen § 1 b. und § 1 c. durch eine vom gewählten Produktgeber zu zahlende Provision. Im Falle einer Vergütung durch Honorar ist dieses 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar.

Im Falle § 1 a. beträgt das Honorar 160 € pro Stunde. Die Vergütung wird pro angefangener ¼ Stunde abgerechnet. Es fällt somit pro angefangener ¼ Stunde ein Honorar in Höhe von 40,00 € an. Die Vergütung wird auf Basis der vom Berater durchzuführenden Zeiterfassung berechnet.

§ 4 Dauer und Kündigung der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

§ 5 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die vorstehende Klausel.

Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestandteile sind sodann in wirksame Bestandteile umzudeuten, die den unwirksamen Bestandteilen wirtschaftlich am nächsten kommen.

Stand:1/2005